Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026
VeloCase.ch - Viascom GmbH
UID: CHE-269.801.554
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Mietverträge und Dienstleistungen der Viascom GmbH, Weissbadstrasse 8b, 9050 Appenzell (nachfolgend «VeloCase»), die über die Website velocase.ch oder auf anderem Wege (E-Mail, Telefon) abgeschlossen werden. Mit der Buchung eines Mietobjekts erkennt der Mieter diese AGB vollumfänglich an.
2. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Darstellung der Mietobjekte auf der Website stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.
2.2. Die Anfrage über die Website ist unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst mit dem vollständigen Zahlungseingang bei VeloCase zustande. Bis zur Zahlung besteht keine Verpflichtung für den Mieter.
2.3. Zahlungsfrist: Der Mietpreis (inkl. Versandkosten) sowie die Kaution oder die Gebühr für den Schadenschutz müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigungsmail bei VeloCase eingegangen sein. Bei Abholung gilt zusätzlich der Abholtermin als spätester Zahlungstermin, falls dieser früher liegt. Bei Versand muss die Zahlung spätestens 3 Werktage (Montag bis Freitag, ohne Schweizer Feiertage) vor Mietbeginn eingegangen sein, falls dieser Termin früher liegt. Ohne fristgerechten Zahlungseingang wird die Reservation automatisch storniert.
2.4. VeloCase behält sich vor, bei Übergabe die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (ID oder Pass) des Mieters zu verlangen. Bei der Übergabe wird der Ausweis nur eingesehen; es wird keine Kopie erstellt.
2.5. Technische Schritte zum Vertragsschluss: Der Mieter füllt das Formular auf der Website aus. Die Zusammenfassung oberhalb der Schaltfläche «Mietanfrage senden» zeigt vor dem Absenden das gewählte Mietobjekt, die Übergabeart, den Mietzeitraum und den Gesamtbetrag. Bis zum Absenden kann der Mieter alle Angaben im Formular prüfen und korrigieren. Mit dem Klick auf «Mietanfrage senden» wird die unverbindliche Anfrage übermittelt. VeloCase sendet dem Mieter umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Anschliessend prüft VeloCase die Verfügbarkeit und nimmt die Anfrage an oder lehnt sie ab. Bei Annahme erhält der Mieter die Bestätigungsmail mit den Zahlungsinformationen. Der Vertrag kommt gemäss Ziffer 2.2 mit dem vollständigen Zahlungseingang zustande.
3. Mietobjekt, Nutzung und Zustand
3.1. Das Mietobjekt darf ausschliesslich zum bestimmungsgemässen Transport von Fahrrädern verwendet werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
3.2. Zustand: Das Mietobjekt wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Sichtbare Mängel müssen bei persönlicher Übergabe sofort protokolliert werden. Bei Versand gilt das Objekt als einwandfrei übernommen, sofern der Mieter nicht bis zum Ende des Kalendertages der Zustellung schriftlich (mit Foto) reklamiert.
3.3. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt äusserst sorgfältig zu behandeln.
4. Mietdauer und verspätete Rückgabe
4.1. Die Mietdauer ist verbindlich. Eine Verlängerung ist nur nach schriftlicher Absprache und Verfügbarkeit möglich.
4.2. Mietende: Bei Versand gilt die Mietdauer als eingehalten, wenn das Mietobjekt am vereinbarten letzten Tag der Mietdauer innerhalb der Schalteröffnungszeiten der Post (massgebend ist der Poststempel/Abgabebeleg) aufgegeben wurde. Bei Rückgabe am Partnerstandort gilt die Mietdauer als eingehalten, wenn das Mietobjekt am vereinbarten letzten Tag der Mietdauer innerhalb der Öffnungszeiten des Partnerstandorts zurückgegeben wurde.
4.3. Verspätete Rückgabe: Bei nicht abgesprochener Verspätung wird pro angebrochenem Kalendertag der zweifache Tagessatz in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet zudem für alle nachweisbaren Folgeschäden (z. B. Entschädigungen an Nachmieter), die durch die Verspätung entstehen.
5. Kaution und Schadenschutz
5.1. Der Mieter wählt bei der Buchung zwischen einer rückzahlbaren Kaution oder einem nicht rückerstattbaren Schadenschutz als Sicherheit für das Mietobjekt.
5.2. Kaution: Die Kaution (Höhe je nach Modell, bei der Buchung ausgewiesen) dient der Absicherung von Schäden, Verlust, fehlendem Zubehör oder Reinigungskosten. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach erfolgreicher Prüfung des Mietobjekts nach der Rückgabe.
5.3. Schadenschutz: Alternativ zur Kaution kann der Mieter den Schadenschutz wählen. Dann ist keine Kaution zu hinterlegen. Der Schadenschutz ist keine Versicherung: Gegen eine Gebühr verzichtet VeloCase darauf, vom Mieter Ersatz für Schäden, Verlust, fehlendes Zubehör oder Reinigungskosten zu verlangen, soweit diese Kosten den Kautionsbetrag nicht übersteigen, der für das betreffende Mietobjekt sonst zu hinterlegen wäre. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, stellt VeloCase dem Mieter den übersteigenden Teil in Rechnung. Muss das Mietobjekt ersetzt werden, beschafft VeloCase den Ersatz nach Möglichkeit zu ihrem Einkaufspreis; massgebend ist der Preis, den VeloCase für die rechtzeitige Ersatzbeschaffung tatsächlich bezahlt. Der Schadenschutz gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters sowie bei Flugschäden ohne das Protokoll (PIR) gemäss Ziffer 7.2. In diesen Fällen haftet der Mieter vollumfänglich gemäss Ziffer 7.1. Nach Beginn der Mietdauer ist die Gebühr für den Schadenschutz nicht rückerstattbar.
6. Übergabe, Versand und Rückgabe
6.1. Abholung und Rückgabe: Erfolgen am Partnerstandort Velo Lade Urdorf (Steinackerstrasse 2, 8902 Urdorf) innerhalb der auf velocase.ch angegebenen Öffnungszeiten.
6.2. Übergabe ausserhalb der Öffnungszeiten: Eine Abholung oder Rückgabe ausserhalb der publizierten Öffnungszeiten ist nur nach Vereinbarung möglich. Dafür wird eine Gebühr von CHF 50.- erhoben.
6.3. Versandkosten: Die Kosten für den Versand (Hin- und Rückversand als Sperrgut) werden dem Mieter bereits bei der Buchung pauschal in Rechnung gestellt und im Voraus bezahlt.
6.4. Versand durch VeloCase: Erfolgt via Schweizer Post. VeloCase trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung bis zur Zustellung am Domizil des Mieters. VeloCase haftet nicht für Zustellverzögerungen durch die Schweizer Post.
6.5. Rückversand: Der Mieter ist für die rechtzeitige Aufgabe bei der Post verantwortlich. Da die Versandkosten für den Rückversand bereits im Buchungspreis enthalten sind, nutzt der Mieter das von VeloCase bereitgestellte Rücksendeetikette (sofern mitgeliefert) oder die vereinbarte Versandart. Das Risiko für den Rückversand trägt der Mieter.
6.6. Reinigung: Das Mietobjekt ist gereinigt (frei von Schlamm, Öl, Kleberesten von Flughafencodes) zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von CHF 30.- erhoben.
6.7. Rücknahme und Prüfung: Die Rücknahme des Mietobjekts am Partnerstandort gilt nicht als Bestätigung eines mängelfreien Zustands. VeloCase prüft das Mietobjekt nach der Rückgabe und teilt dem Mieter festgestellte Mängel mit.
6a. Partnerstandorte und Zusatzservices
6a.1. VeloCase arbeitet mit unabhängigen Partnerunternehmen (nachfolgend «Partner») zusammen, bei denen das Mietobjekt abgeholt und zurückgegeben werden kann. Die Partner bieten auf eigene Rechnung optionale Zusatzservices an (z. B. professionelles Verpacken des Fahrrads, Fahrradservice mit Reinigung und Verpackung). Übergabe und Rücknahme des Mietobjekts am Partnerstandort erfolgen im Namen von VeloCase. Der Mietvertrag besteht ausschliesslich zwischen dem Mieter und VeloCase. Der Partner ist berechtigt, das Mietobjekt für VeloCase zu übergeben, zurückzunehmen und dessen Zustand zu protokollieren.
6a.2. Vermittlerrolle: VeloCase tritt bei Zusatzservices ausschliesslich als Vermittler auf. Der Vertrag über die Zusatzservices kommt direkt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Partner zustande. VeloCase ist nicht Vertragspartei der Zusatzservices.
6a.3. Preise und Zahlung: Die Preise der Zusatzservices werden bei der Buchung transparent ausgewiesen und zusammen mit dem Mietpreis über VeloCase eingezogen. VeloCase leitet die Zahlung an den Partner weiter. Die aktuell gültigen Preise sind auf velocase.ch ersichtlich.
6a.4. Haftung: VeloCase übernimmt keine Haftung für die Qualität, Vollständigkeit oder Mängelfreiheit der vom Partner erbrachten Zusatzservices. Insbesondere haftet VeloCase nicht für Schäden am Fahrrad des Mieters, die durch den Partner im Rahmen der Zusatzservices (z. B. beim Verpacken oder Servicieren) verursacht werden. Allfällige Ansprüche sind direkt gegenüber dem Partner geltend zu machen.
6a.5. Verfügbarkeit: VeloCase bemüht sich, die Verfügbarkeit der Partner und deren Services aktuell zu halten, garantiert diese jedoch nicht. Sollte ein Partner oder ein gebuchter Service zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar sein, informiert VeloCase den Mieter unverzüglich und bietet eine Alternative an. In diesem Fall werden bereits bezahlte Zusatzservices vollständig rückerstattet.
6a.6. Stornierung von Zusatzservices: Zusatzservices können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Übergabetermin kostenlos storniert oder geändert werden. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Preis des gebuchten Zusatzservices fällig.
6a.7. Datenweitergabe: Zur Abwicklung der Übergabe und Rücknahme am Partnerstandort werden Name, Kontaktdaten und Mietdaten an den Partner weitergegeben; der Partner verwendet sie ausschliesslich zur Abwicklung der Miete für VeloCase. Bei gebuchten Zusatzservices erhält der Partner zusätzlich die Fahrradangaben. Für die von ihm erbrachten Zusatzservices gelten die Datenschutzbestimmungen des Partners.
7. Haftung, Versicherung und Schäden (Wichtig)
7.1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt, die über die ordentliche Abnutzung hinausgehen, sowie für Diebstahl oder Verlust zum Wiederbeschaffungswert.
7.2. Flugschäden: Bei Beschädigung während einer Flugreise muss der Mieter zwingend sofort am Zielflughafen beim Gepäckschalter ein Protokoll (PIR - Property Irregularity Report) erstellen lassen. Ohne dieses Protokoll haftet der Mieter vollumfänglich gegenüber VeloCase.
7.3. Haftungsausschluss: VeloCase haftet nicht für Schäden am Inhalt (Fahrrad des Mieters), es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit von VeloCase zurückzuführen. Ebenso ausgeschlossen ist jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z. B. verpasste Flüge, entgangene Ferienerlebnisse, Startgelder bei Rennen), die durch einen Defekt am Mietobjekt oder eine verspätete Postzustellung entstehen.
7.4. Die Versicherung des Inhalts (Fahrrad) ist alleinige Sache des Mieters.
8. Stornierung durch den Mieter
8.1. Eine Stornierung ist nur bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (E-Mail an [email protected] genügt). Massgebend ist der Tag, an dem die Stornierung bei VeloCase eingeht; die Fristen zählen in ganzen Kalendertagen zwischen diesem Tag und dem Mietbeginn.
8.2. Ab weniger als 3 Tagen vor Mietbeginn sowie bei Nichtantritt ist keine Stornierung mehr möglich. Der gesamte Mietpreis bleibt geschuldet.
8.3. Bei fristgerechter Stornierung gelten folgende Regelungen (Schadenersatzpauschale gemäss Art. 160 ff. OR):
- 14 Tage oder mehr vor Mietbeginn: Es wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 25.- erhoben. Der Restbetrag wird rückerstattet.
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises wird als Stornierungsgebühr einbehalten. Der Restbetrag wird rückerstattet.
- 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises wird als Stornierungsgebühr einbehalten. Der Restbetrag wird rückerstattet.
Kann VeloCase das Mietobjekt für den stornierten Mietzeitraum anderweitig vermieten, wird nur die Umtriebsentschädigung von CHF 25.- einbehalten und der übrige Mietpreis rückerstattet.
8.4. Die Kaution oder die Gebühr für den Schadenschutz wird bei Stornierung immer vollständig rückerstattet.
8.5. Rückerstattungen erfolgen innert 10 Werktagen auf dem ursprünglichen Zahlungsweg.
9. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Einzelheiten zu den erhobenen Daten, den Bearbeitungszwecken, eingesetzten Drittanbietern, Cookies, Aufbewahrungsfristen sowie deinen Rechten als betroffene Person findest du in unsererDatenschutzrichtlinie.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Appenzell (AI), Schweiz. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere der Gerichtsstand am Wohnsitz von Konsumentinnen und Konsumenten (Art. 32 und 35 ZPO).
